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   LAG Hamm, 28.02.1980 - 8 Ta 215/79   

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LAG Hamm, 28.02.1980 - 8 Ta 215/79 (https://dejure.org/1980,18853)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.02.1980 - 8 Ta 215/79 (https://dejure.org/1980,18853)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 (https://dejure.org/1980,18853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 613
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    Die Gefahr einer Verwirklichung einer Schadenersatzpflicht bzw. die Gefahr der ernstlichen und erfolgreichen Inanspruchnahme kann im Einzelfall so unwahrscheinlich sein, dass der Ausgleichsklausel jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt oder nur der Ansatz eines "Erinnerungswertes" gerechtfertigt ist (in Anlehnung an BGH Beschl. v. 28.11.1990 - VIII ZB 27/90; BGH Beschl. v. 15.03.1989 - VIII ZR 300/88; Hessisches LAG Beschl. v. 16.06.1964 - 5 Sa 366/63; LAG Hamm Beschl. v. 28.02.1980 - 8 Ta 215/79; LAG Düsseldorf Beschl. v. 30.09.1987 - 7 Ta 140/87; Brandenburgisches OLG 20.06.2002 - 10 W 16/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10

    Festsetzung des Vergleichsmehrwerts bei zweifelhafter Realisierbarkeit der

    Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. hierzu LAG Hamm MDR 1980, 613, LAG Düsseldorf KostRsp., ZPO § 3 Nr. 911, LAG Hamburg, KostRsp., ZPO § 3 Nr. 817).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14

    Streitwert - Ausschluss von Schadenersatzansprüchen - Vergleichsmehrwert

    Gleiches gilt auch für mitverglichene, nicht rechtshängig gewesene streitige Ansprüche (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - LAG Hamm 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - MDR 1980, 613; LAG Düsseldorf 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - JurBüro 1988, 778; LAG Frankfurt/Main 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 - NJW 1964, 2129; LAG Hamburg 15. Oktober 1985 - 3 Ta 16/85 -), wobei es nicht auf die ursprüngliche Höhe des geltend gemachten Anspruchs und den Umfang des "Nachlasses", sondern ausschließlich auf das Schadensersatzrisiko ankommt, dem sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bei realistischer Betrachtung ausgesetzt sehen musste (LAG Nürnberg, 1. März 2010 - 4 Ta 171/09 - Juris; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2012 § 12 ArbGG Rn. 320; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Auflage Rn. 5719).
  • LAG Hamm, 27.03.2023 - 8 Ta 298/22

    Vergleichsmehrwert; Ausgleichsklausel; Schadensersatzansprüche; wirtschaftliche

    Die Möglichkeit einer Durchsetzung der Schadensersatzpflicht bzw. die Gefahr der ernstlichen und auch erfolgreichen Inanspruchnahme des Schuldners bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles und kann danach so unwahrscheinlich sein, dass dem Anspruch eine selbständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (TZA/Ziemann, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, Teil 1 Rn 479) oder aber nur der Ansatz eines sog. Erinnerungswertes gerechtfertigt werden kann (BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90 - NJW-RR 1991, S. 509/510; LAG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1995 - 10 E 206/95

    Gegenstandswertbemessung; Verzicht auf Schadensersatzansprüche; Gerichtlicher

    Den Zeitraum der "verzögerten" Erteilung der Teilungsgenehmigung hier mit mehreren Jahren zu berücksichtigen, wie die Beschwerdeführer dies erstreben, erscheint hingegen nicht als gerechtfertigt, weil ein Verzögerungsschaden in der sich dann ergebenden Höhe auch von den Kl selbst bei dem Vergleichsabschluß nicht in den Blick genommen, geschweige denn verlautbart worden ist und im übrigen ein solcher Anspruch auch hinsichtlich seiner Realisierbarkeit erheblichen Zweifeln unterlegen hätte (vgl. auch LAG Hamm, Beschl. v. 28.2.1980 - 8 Ta 215/79 -, MDR 1980, 613).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - mehrere

    Insoweit kann es zum Beispiel gerechtfertigt sein, bei zweifelhafter Realisierbarkeit einer nicht klageweise geltend gemachten Schadensersatzforderung und Verzicht hierauf, den Vergleichsstreitwert nicht um den vollen Betrag der Forderung zu erhöhen (vgl. LAG Hamm, MDR 1980, 613).
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